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Von AGG-Hoppern bis hin zur Zwangsversetzung Drucken E-Mail

Rechtsanwalt Schwab möchte mit seinen Referaten junge Menschen kurz vor dem Start in das Berufs- oder Ausbildungsverhältnis unterstützen und bietet diese an Schulen kostenlos an. Mit Hilfe einer modernen und farblich sehr ansprechend gestalteten Power-Point-Präsentation brachte er den Schülern, anhand eines Musterbeispieles, den Paragraphensalat eines Arbeitsvertrages näher.

Auf Grund seiner kurzweiligen Erzählweise und einigen Fallbeispielen, die er selbst als Anwalt begleitet hat, fing Herr Schwab schnell die Aufmerksamkeit der Oberstufenschüler ein. Einige Schüler des Jahrgangs möchten nach dem Abitur im Jahr 2010 eine Ausbildung in einem Betrieb anfangen und interessierten sich somit sehr für den Vortrag. Auch bewiesen Schüler, die bereits einen Nebenjob ausüben, ihr bereits erlangtes Wissen im Bereich des Arbeitsrechts und sorgten auf diese Weise für eine rege Diskussion. Dennoch konnte Herr Schwab mit seinen Ausführungen einige Wissenslücken schließen. Er berichtete von der „neuen Herbstmode in Deutschland“ die aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu uns gelangt ist. Dabei handelt es sich um Diskriminierungsklagen seitens der Arbeitnehmer, die sich auf diese Weise Entschädigungen in Millionenhöhe verschaffen. Die noch junge Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht diese Klagen nun auch in Deutschland. Des Weiteren überraschte Herr Schwab die angehenden Abiturienten mit der Aussage, dass es bei einem Krankheitsfall keine teilweise Arbeitsunfähigkeit gibt. Deshalb muss man auch zu Hause bleiben, wenn man nur einen gebrochen Finger hat, darf aber alles machen, dass den Heilungsprozess nicht behindert. Mit einem Zwinkern fügte er hinzu: „in der Disko rumjumpen ist dabei nicht eingeschlossen.“ Schließlich beendete Rechtsanwalt Schwab seinen Vortrag mit einem Tipp zum Thema Abmahnungen. So sollte der Arbeitnehmer bei einer Abmahnung den genauen Ablauf des Grundes aufschreiben, damit er bei einer späteren Kündigung, die folgen könnte, den genauen Ablauf der Tat nachweisen kann.

 

Abschließend schenkten die Schüler dem Rechtsanwalt einen kräftigen Applaus. Die Miteinbindung in den Vortrag, sowie der fortwährende Dialog zwischen Publikum und Redner waren bei ihnen positiv angekommen.

Nina Graßnick