| Integration durch Inklusion |
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Abschaffung der Förderschulen?Das war das zentrale Thema des Bundeskongresses der Gemeinnützigen Gesellschaft für Gesamtschulen (GGG) in den Räumen der RBG am 16. und 17. Oktober. Darüber wurde bei einer zweiteiligen Podiumsdiskussion zwischen Vertretern von Parteien, Wissenschaft und Verbänden diskutiert.
Integration durch Inklusion bezeichnet die Forderung, dass alle Schulen Kindern mit Behinderungen einen Platz für ihre Entwicklung bieten müssen. Gestützt ist die Forderung auf die Konvention der UNO zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, der Deutschland 2009 beigetreten ist. Bei der Podiumsdiskussion ging es um die Reaktionen der Diskussionsteilnehmer auf das so verbriefte Recht von Kindern mit Behinderungen für ihre schulische Bildung. Ina Korter, bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsens, bezog entschieden Position und forderte die Auflösung der Förderschulen, die personelle und materielle Ausstattung aller Schulen mit den Mitteln, die für eine Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen erforderlich sind. Kein Kind dürfe durch Sonderbegutachtung zum Zweck der Feststellung eines Förderbedarfs stigmatisiert werden.
Mit ähnlicher Entschiedenheit argumentierte der Vorsitzende der GEW Niedersachsens, Eberhard Brandt. Er ging aber noch einen Schritt weiter und stellte die Frage nach dem in Deutschland vorherrschenden Schulsystem. Das dreigliedrige System sei hinderlich, insbesondere Gymnasien könnten sich aus der Verantwortung schleichen und diese auf Förderschulen abwälzen. Brandt forderte mehr Gesamtschulen und darüber hinaus das, was Korter von den Bündnisgrünen als behindertengerechte Grundausstattung für alle Schulen angemahnt hat. Keine Schule dürfe sich darauf zurückziehen können, sie habe die Mittel nicht, behinderte Kinder aufnehmen zu können.
Dörthe Weddige-Degenhard von der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsens bezog sich bei der Inklusionsfrage vor allem auf Aspekte der Mittelausstattung für die Schulen. Das sei alles zu wenig. Eine Million für die Lehrerfortbildung in Sachen Inklusion reiche nicht. Den Bestand von Förderschulen wollte die SPD-Vertreterin für eine Übergangszeit nicht in Frage stellen, sie mahnte aber an, dass man mit Maßnahmen zur Inklusion nicht warten könne. Man müsse alle Institutionen bis hin zu den Jugendämtern ‚mitnehmen’ und die Schulträger unterstützen. Weddige-Degenhard betonte, sie sei gespannt auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion und freue sich auf die Diskussion im Landtag.
Einen solchen Gesetzentwurf stellte Heinz Klare, bildungspolitischer Sprecher der CDU im niedersächsischen Landtag, für diesen Herbst in Aussicht. Klare bestritt zwar nicht die juristische Bedeutung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, hielt aber zur Umsetzung dieser Rechte die Beibehaltung von Förderschulen für unabdingbar notwendig. Einerseits müssten sich ab dem Schuljahr 2013/14 alle Schulen in der Sekundarstufe I der Inklusionsaufgabe stellen können. Andererseits hätten dann alle betroffenen Eltern flächendeckend für ihr Kind ein Wahlrecht zwischen dessen Beschulung in einer Regelschule oder in einer Förderschule. Klare forderte ‚Sorgfalt vor Eile’ in der Sache. Schließlich gebe es, was Inklusion angeht, auch Vorbehalte in der Bevölkerung, und es dauere, bis Akzeptanzprobleme beseitigt seien.
Volker Reichardt |









