| Beratungskonzept |
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Bezug/Rahmenbedingungen Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern" vom 8.4.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungslehrkräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden sollen. Die Anzahl der Beratungslehrkräfte an einer Schule richtet sich nach der Schülerzahl. In der Robert-Bosch-Gesamtschule werden (Schuljahr 2008/2009) ca. 1350 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Für diese Schülerinnen und Schüler gibt es aktuell zwei Beratungslehrkräfte.  Allgemeine Ziele und Aufgaben Überall, wo Menschen miteinander leben und arbeiten, entstehen Probleme, so auch in der Schule. Die einzelnen Lehrer, Schüler und Eltern bemühen sich mit all ihren Möglichkeiten und Ressourcen, möglichst wenig Schwierigkeiten entstehen zu lassen und sie gegebenenfalls zu lösen. Sie kommunizieren miteinander, kooperieren und beraten sich gegenseitig. Beratung ist ein wesentliches Moment von Schule und nicht nur Personen vorbehalten, die als Berater gelten, weil sie in bestimmten Bereichen für besonders kompetent angesehen werden. Alle Schüler, Lehrer, Funktionsträger und Eltern haben grundsätzlich in der Institution Schule auch Beratungsaufgaben Zwischen Schülern finden Beratungsprozesse statt, wenn sie ihre Konflikte miteinander ohne die Hilfe von Erwachsenen lösen. Lehrer beraten sich in organisatorischen, methodischen, inhaltlichen und erzieherischen Fragen mit Kollegen. Eltern sind Elternvertreter, Mitglieder des Elternrates oder setzen sich nach Anlässen zusammen, um sich zu beraten (z.B. Elternstammtisch). Wenn die Anstrengungen von Schülern, Lehrern und Eltern, ihre Schwierigkeiten zu meistern, keinen Erfolg gehabt und die Probleme trotz ihrer Bemühungen weiterhin bestehen, können speziell ausgebildete Beratungslehrer/innen herangezogen werden.  Konzept Auch an der Robert-Bosch-Gesamtschule sind alle Lehrer und Lehrerinnen. Träger der Beratung. Ihre Beratungstätigkeit wird durch die Beratungsangebote der Beratungslehrerinnen, der SV-Lehrerinnen, der Stufen- und Jahrgangsleiter, der Fachberater sowie der Kollegialen Schulleitung unterstützt und ergänzt. Zusammen mit externen Einrichtungen und spezifischen Beratungsangeboten bildet schulische Beratung ein Netz von Informationsangeboten, von pädagogisch-psychologischer Förderung und Vorbeugung bis hin zu Fragen der Schulentwicklung. Dieses Konzept unterliegt einem dynamischen Entwicklungsprozess, die hier verfolgten Ziele sind ständig zu überprüfen und ggf. zu verändern.
Träger der Beratung und ihre Aufgaben Klassenlehrkräfte/Tutoren Klassenlehrkräfte/Tutoren kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten und haben aufgrund ihrer i. d. R. hohen Stundenzahl in der Klasse ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen. Zu ihren Aufgaben gehören: Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht Spezifische Beratungsgespräche über die Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter Zusammenarbeit mit der Beratungslehrkraft Ggf. Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen bezüglich Lernentwicklung und Sozialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben Jahrgangsleiter koordinieren Beratungsangebote, die in der Regel alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Jahrgangs betreffen (z. B. Bewerber-Training, Laufbahnberatung, Informationen zu altersspezifischen Problemschwerpunkten wie Drogen, Medien, Gewalt). Sie beraten und unterstützen Lehrkräfte in pädagogischen Fragen. Fachbereichsleiter führen Beratungen und Informationsveranstaltungen für Schüler zur Neigungsdifferenzierung im Wahlpflichtbereich durch. Ferner beraten sie die Lehrkräfte fachdidaktisch und methodisch. Schulleitung Die Schulleitung
Ø berät Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, wenn sie sich ratsuchend an ihn wenden, nachdem sie die institutionalisierten schulischen Beratungsinstanzen in Anspruch genommen haben SV-Lehrkräfte Besondere Aufgaben kommen auf die mit der SV-Beratung beauftragten Lehrkräfte zu. Sie beraten die SV bei ihren Aufgaben, unterstützen sie bei der Konferenzarbeit und besonderen Aktionen und begleiten sie bei der Durchführung der Wahlen der Schülervertretung. Diese Lehrkräfte genießen das besondere Vertrauen der Schülerschaft und können bei persönlichen und schulischen Problemen von den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden. Hier empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungslehrkräften. Beratungslehrkräfte Die Beratungslehrkräfte sind in der Schule die präsenten Ansprechpartnerinnen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung, wenn die Problemlage über die Möglichkeiten der o. g. Ansprechpartner hinausgeht oder die Ratsuchenden dies aus verschiedenen Gründen (Anonymität) wünschen. Die Beratungslehrkräfte sind entsprechend dem niedersächsischen Erlass zweijährig ausgebildet worden und erhalten für ihre Tätigkeit je drei Entlastungsstunden. Die Beratungslehrkräfte sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalls. Sie entscheiden selbstständig, ob eine eigene Bearbeitung möglich ist oder ob die Vermittlung an andere interne oder externe Personen bzw. Stellen erfolgen soll.
Der Beratungsdienst der Robert-Bosch-Gesamtschule  Der Beratungsdienst der Robert-Bosch-Gesamtschule ist zurzeit mit nur zwei Beratungslehrerinnen unterbesetzt. Eine dritte Kollegin hat ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Die Schulpsychologin, die unsere Arbeit einmal wöchentlich vor Ort unterstützte (Teamsitzungen, Sprechstunde), ist seit August 2008 pensioniert. Wir haben uns die Tätigkeiten deshalb aufgeteilt: TE arbeitet schwerpunktmäßig in der Stufe 5-7, BF in der Stufe 8-10 und im 11.Jahrgang (Befragung).
Die Robert-Bosch-Gesamtschule beschäftigt außerdem 2 Sozialpädagogen, die fest im Ganztagsbereich verankert sind. Ihre Aufgaben sind an anderer Stelle genauer beschrieben. Durch die Mitarbeit in Projekten (Streitschlichtung/ Buddy) sind zur Zeit noch zwei Kolleginnen assoziiert, von denen eine wegen eines Sabbatjahres in diesem Schuljahr abwesend ist. In der Stufe 8/9/10 gibt es im Bereich der Berufsberatung eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit, der Schule und dem Beratungsdienst. Der Berufsberater Herr Koch kommt einmal im Monat für 2 Tage zur Beratung in die Schule. Für die SchülerInnen wurde ein Bogen zur Schullaufbahnberatung entwickelt, mit dessen Hilfe eine kontinuierliche Beratung durch die StammgruppenleiterInnen/Beratungsdienst stattfindet. Außerdem wird der Beratungsdienst von ausgebildeten Streitschlichterinnen und Buddys bzw. Paddys in der Sek I und Sek II. im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Die beiden Beratungslehrerinnen teilen sich einen Beratungsraum. Zusätzlich gibt es für die im Buddy- oder Streitschlichtprojekt mitarbeitenden Schülerinnen noch einen Streitschlichtraum im Bereich der Eingangsstufe. . Grundsätze der Beratung  Gemeinsame Basis unserer Arbeit sind die Grundsätze der Beratung: Zusammen mit dem Ratsuchenden wollen wir eine Klärung seiner Situation herbeiführen, mit ihm Lösungsmöglichkeiten seines Problems erarbeiten. Dabei bieten wir ihm zusätzliche Informationen oder Kontaktaufnahme zu anderen Experten ebenso wie das Einüben von Fertigkeiten; Beratung also als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Wir können als Beratungslehrerinnen aktiv werden, wenn - SchülerInnen sich einzeln oder als Gruppe an uns wenden, - Eltern mit uns Kontakt aufnehmen, - Lehrer eine persönliche Beratung wünschen oder sich wegen einzelner Schüler oder Schülergruppen an uns wenden.  Für unsere Arbeit sind die „Vier Säulen der Beratung“ die Voraussetzung:
Darüber hinaus legen wir Wert darauf, einen Problem im größeren Kontext (systemisch) zu betrachten, d. h. das Zusammenspiel der am Problem beteiligten Kräfte mit in Betracht zu ziehen, z. B. der Einfluss der MitschülerInnen, der Stammgruppe, der LehrerInnen, der Schule, des Elternhauses usw.. und in die Beratung mit einzubeziehen, soweit das möglich bzw. machbar ist. Soll im Ausnahmefall eine Beratung als „Auflage" erfolgen (z. B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz), so ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler/die Schülerin dazu bereit ist. Eine enge Verknüpfung von Beratungsgesprächen bei der Beratungslehrerin mit anderen schulischen Maßnahmen, wie z. B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten, verbietet sich häufig wegen der genannten Grundsätze der Beratung.   Vorstellung des Beratungsdienstes/ Art der Kontaktaufnahme
Für die Bekanntmachung seines Angebots sorgt der Beratungsdienst auf folgende Weise:
 Die Art der Kontaktaufnahme mit dem Beratungsdienst ist folgendermaßen geregelt:
Aufgaben des Beratungsdienstes
Als Beratungsdienst stehen wir SchülerInnen, Eltern und KollegInnen zur Beratung in Einzelfällen oder in Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten übergreifende Aufgaben innerhalb der Schule wahr.  1. Beratung von Einzelfällen und GruppenEinzelfälle:
Familienangehörigen/ Zurücksetzung gegenüber den Geschwistern)
 Gruppen:·       Konflikte zwischen Lehrern und Schülern
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 Zusammenarbeit des Beratungsdienstes mit außerschulischen Einrichtungen Â
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 Besondere Schwerpunkte Ein wichtiges Anliegen des Beratungsdienstes ist das Schulklima. Wir setzen uns für einen offenen, respektvollen, fairen Umgang aller am Schulgeschehen Beteiligten ein. Konflikte gehören für uns zum Schulalltag, entscheidend ist, auf welche Weise sie gelöst werden. Zur Konfliktlösung bieten wir konsensorientierte Verfahren auf der Grundlage der Mediation an, d. h. wir streben an, allen Beteiligten zu ihrem Recht zu verhelfen unter respektvoller Berücksichtigung der  Bedürfnisse der Gegenpartei. Weiterhin befürworten wir im Umgang mit Beschwerden die Einhaltung eines in dem Papier „Umgang mit Beschwerden“ festgelegten Leitfadens des Vorgehens, der als erste Stufe den direkten Kontakt zwischen den Beteiligten vorsieht. (s. Leitbild und Schulprogramm, S. 23) Die Eltern bzw. Elternvertreter werden sowohl schriftlich wie mündlich darauf hingewiesen. Mit den Schülern und Schülerinnen werden diese Verfahren im Unterricht erarbeitet und im pädagogischen Konsens für die Stufen verbindlich festgehalten.  Die Schüler und Schülerinnen des 5. Jahrgangs werden in einer 10 –12-stündigen Unterrichtseinheit in den Umgang mit Konflikten eingeführt, in denen ihnen die wesentlichen Elemente der Streitschlichtung vermittelt werden. Dieses dient u. a. als Grundlage für die Lösung der klasseninternen Konflikte in den Verfügungsstunden, die häufig in der Form eines Klassenrates abgehalten werden. Zusätzlich erhalten die Fünften im Laufe des Schuljahres durch die Konfliktlotsen eine Einführung in das Streitschlichtangebot und den Streitschlichtraum. In 7/8 bzw. in 11/12 ausgebildete Paddys/Buddys/ Konfliktlotsen sorgen auf Schülerebene für die Anwendung des mediativen Streitschlichtverfahrens. Eine weitere Aufgabe der Paddys/ Buddys ist es, den „Neuen“ im 5. und im 11. Jahrgang als Ansprechpartner zur Orientierung und bei Problemen zu Verfügung zu stehen.  Darüber hinaus setzen wir uns als Beratungsdienst dafür ein, dass in schwerwiegenden Konfliktfällen, die Sanktionen bzw. Stammgruppenkonferenzen erforderlich machen, Mediationsgespräche zur Deeskalierung von Konflikten vorgeschaltet werden bzw. diese ersetzen oder begleiten, um den Betroffenen wieder ein geklärtes Miteinander zu ermöglichen.  Für Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing unter den Schülern und Schülerinnen setzten wir uns bisher punktuell auf Nachfrage ein. In Zusammenarbeit mit den Paddys/Buddys planen wir nach einem Workshop zu Mobbing breitere Aufklärung und Hilfsangebote, die sich sowohl an die Schüler und Schülerinnen richten wie auch an die StammgruppenleiterInnen.  Externe Kooperationspartner Zahlreiche außerschulische Kooperationspartner können ggf. in die Beratungsarbeit mit einbezogen werden: Kommunale Beratungsstellen (Jugendämter) Institutionen zur Lernhilfe Drogenberatungsstellen Arbeitsagentur Polizei Ärzte, Therapeuten |
Schule
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