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Der pädagogische Konsens der Gymnasialen Oberstufe Drucken E-Mail

(Erarbeitet von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften; verabschiedet von der Stufenkonferenz)

 

Vorwort

 

Die Robert-Bosch-Gesamtschule hat ca. 1300 Schülerinnen und Schüler. Die gymnasiale Oberstufe mit ihren 250-300 Schülerinnen und Schülern ist Teil der ganzen Schule. Im Herbst 2003 hat die Gesamtkonferenz mit übergroßer Mehrheit ein ‚Leitbild’ verabschiedet, das für die ganze Schule gilt. In ihm sind die allgemeinen Bildungsziele niedergelegt, und es ist auch gesagt, welches Menschenbild der Arbeit in der Schule zugrunde liegen soll. Das ‚Leitbild’ setzt also Eckdaten für die Unterrichtsarbeit ebenso wie für den Umgang der Menschen in dieser Schulgemeinschaft miteinander.


Der ‚Pädagogische Konsens’ konkretisiert und differenziert die Orientierungen des ‚Leitbildes’. Er ‚übersetzt’ das Leitbild in die Verpflichtung aller auf entsprechende Haltungen und Einstellungen und darauf, dass bestimmte Regeln eingehalten werden. In den Konsens einbezogen sind nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Lehrkräfte. Gefordert sind Kompetenzen, die erworben werden müssen für die Arbeit im Unterricht (‚Arbeitskompetenz’), und Kompetenzen, die im Unterricht und außerhalb des Unterrichts Zusammenarbeit und Miteinander von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften positiv prägen (‚Soziale Kompetenz' im Sinne ‚allgemeiner Anforderungen’).

Arbeitskompetenz:

 

Sie hat ihre Basis in der Leistungsbereitschaft Aller. Diese muss entwickelt, gefördert, gestärkt und dann auch abgerufen werden können. Dafür bedarf es der Unterrichtsangebote und der Bereitschaft, diese anzunehmen und diese zu nutzen. Zu den Angeboten gehören nicht nur die fachspezifischen Lernstoffe, sondern auch geeignete Methoden zu ihrer Erschließung und Aneignung. Sie anzunehmen ist notwendig, weil dadurch die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler im schulischen Arbeitsprozess und damit deren Selbstbewusstsein gestärkt werden. Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein sind neben fachlicher Qualifikation entscheidende Kriterien für ein gutes Fortkommen im Beruf und im Studium. Zur Forderung, die Arbeitskompetenz zu entwickeln, gehört auch, dass alle in der Unterrichtsarbeit Beteiligten ihren Beitrag, ihre Leistungen reflektieren lernen und einer kritischen Überprüfung unterziehen können.

 

Soziale Kompetenz:

 

Sie beschreibt allgemeine Anforderungen an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, die sicherstellen, dass im Unterricht und im außerhalb von ihm Akzeptanz und Respekt voreinander herrschen und der Wille, den sozialen Raum Schule möglichst positiv zu gestalten. Wertschätzung und Offenheit untereinander (gerade in Konfliktfällen) sind Garanten für eine Einlösung dieses Anspruches. Diese beiden Grundhaltungen müssen im Unterricht und außerhalb davon beherzigt werden. Die Schule insgesamt, v.a. die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler, die Leitungsaufgaben und herausgehobene Aufgaben übernommen haben (SV, Stufenleiter, Koordinator, Klassenlehrer, Tutoren), sind bei der Entwicklung ‚Sozialer Kompetenz’ besonders gefordert.

 

Allgemeine Anforderungen:

 

Leitbegriffe

 

  • Empathie
  • Selbstwahrnehmung
  • Rollendistanz/-akzeptanz
  • Frustrationstoleranz
  • Reflexionsfähigkeit
  • Achtungsvoller Umgang
  • Eigenverantwortung
  • Engagement
  • Verlässlichkeit
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Dialogfähigkeit
  • Konsensfähigkeit
  • Wertschätzung d. Umfeldes
  • Einhalten v. Regularien

 

Diese Anforderungen sind für den Unterricht genauso wichtig wie für das Miteinander außerhalb des Unterrichts. Gefordert ist die Bereitschaft, sich nicht nur selbst als das Maß, sondern auch Andere in ihrer Art wahrnehmen zu wollen. Voraussetzung dafür ist, dass man ein Stück von sich abrücken und sich kritisch selbst wahrnehmen kann. Das macht einen achtungsvollen Umgang mit anderen möglich. Mit dieser Distanz zu erkennen, welche Rolle man im Kreis anderer spielt und wie man wahrgenommen wird, macht es leichter, die Rolle dieser Anderen zu akzeptieren. Dabei ist es oft nötig, genauer über die eine oder andere Erfahrung nachzudenken, also: Distanz zu nehmen, ggf. sich Rat zu suchen. So kann man mit Frustrationen zurechtkommen, ohne eigenes und fremdes ‚Porzellan zu zerschlagen’. – Schülerinnen, Schüler

und Lehrkräfte müssen, um diesen sozialen Kontext so gestalten zu können, ein gewisses Maß an Neugier, Interesse und Engagement einbringen.

 

Soziale Kompetenz im Sinne einer allgemeinen Anforderung meint nicht nur selbstkritische Wahrnehmung, sondern auch eine ausgebildete Kritikfähigkeit, wenn dauernde Verstöße gegen den ‚Pädagogischen Konsens’ festgestellt werden. Darüber hinaus müssen Offenheit, Bereitschaft und die Möglichkeit dafür geschaffen sein, dass Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Falle gerechtfertigter Kritik sich auch durchsetzen können. Die innere Schulverfassung muss diese Möglichkeit eröffnen. Sie nutzen zu können, fordert insbesondere bei Schülerinnen und Schülern Durchsetzungsfähigkeit. Ihre Instrumente sind: Dialogfähigkeit und Konsensfähigkeit.

 

Interesse und Engagement müssen sich auch in der Wertschätzung des für die Arbeit und das Miteinander in der Schule bereitgestellten Umfeldes ausdrücken und in der Bereitschaft, eigenverantwortlich in ihm Aufgaben zu übernehmen. Arbeitsmaterialien, Arbeitsmittel, Unterrichtsräume, sonstige Aufenthalts- und Kommunikationsräume sind der Nutzung und damit der Verantwortung aller Schülerinnen und Schüler übergeben. Über das schulische Angebot im engeren Sinne hinaus macht die Oberstufe Angebote im Rahmen des Schullebens. Es gibt in ihm eine ausgeprägte Festkultur, die besondere Möglichkeiten der Begegnung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bietet. Diese Bereicherung des Schullebens ist nur dann eine, wenn alle sich angesprochen und aufgefordert fühlen mitzuhelfen.

 

Arbeitskompetenz

 

Leitbegriffe

 

  • Bewertungstransparenz
  • Wert von Hausaufgaben
  • Leistungsbereitschaft
  • Verlässlichkeit
  • Gegenseitige Unterstützung
  • Reflexion eigener Leistung
  • Leistungswürdigung
  • Sicherung angenehmer
  • Lernatmosphäre
  • Anerkennung
  • Lob

 

Als erstes ist gefordert, dass Schülerinnen und Schüler fortdauernd Bescheid über ihre Leistungsentwicklung erhalten. Die Kriterien für diese Bescheide müssen transparent sein. Schülerinnen und Schüler können und müssen dann auch ihre Leistungsbereitschaft und die tatsächlich erbrachten Leistungen kritisch reflektieren. Das Gespräch im Unterricht über erbrachte Leistungen vertieft die Unterrichtsinhalte, gibt die Möglichkeit, positive Leistung zu honorieren, aber auch Defizite nachvollziehbar zu benennen. Leistungsbeurteilung ist insofern Teil des

Arbeits- und Lernprozesses. Sie so aufzufassen,ist Aufgabe aller am Unterricht Beteiligten.

 

Lehrkräfte wie gleichermaßen Schülerinnen und Schüler haben in diesem Lernprozess ihre Aufgabe zu erfüllen. Letztere müssen Hausaufgaben termingerecht bearbeitet haben. Das zielt auf ein entscheidendes Stück Verlässlichkeit, das gefordert ist. Die Besprechung und Nachbearbeitung von Hausaufgaben ist oft Teil der Unterrichtplanung der Lehrkraft. Nicht eingehaltene Hausaufgabentermine sind also nicht nur negativ für die Leistungsbilanz des Schülers/der Schülerin, Es wird dadurch vor allem die Unterrichtsarbeit konkret behindert.

 

Neben dieser Verlässlichkeit in der Unterrichtsarbeit der Schülerinnen und Schüler ist eine Planungsverlässlichkeit seitens der Lehrkräfte erforderlich. Zur Gestaltung einer den Unterrichtsstoffen angemessenen Lern- und Arbeitsatmosphäre sind nicht nur Sozialkompetenz, sondern auch Methodenvielfalt bei den Arbeitsanweisungen ebenso nötig wie Methodenakzeptanz auf der Seite der Schülerinnen und Schüler. Beide Seiten sind aufgefordert, sich auf neue Wege in diese Richtung der Erschließung und Bearbeitung von Lernstoffen einzulassen. Momente der Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und die Befähigung zur Teamarbeit müssen dabei im Vordergrund stehen. Teamarbeit ermöglicht es, dass Lernblockaden und Frustrationen vermieden werden können. Dafür sind von allen Seiten die Bereitschaft und die Ermöglichung zur gegenseitigen Unterstützung im Lernprozess unabdingbar.

 

Arbeitsergebnisse müssen immer präsentierbar aufbereitet sein. Im einfachsten Sinne müssen sie durch Erlesen für die Lehrkraft erfassbar sein, im erweiterten Sinne durch eine geeignete Präsentation vor der Lerngruppe dargelegt werden können. Dieses Präsentieren von Lern- und Arbeitsergebnissen erfordert auf der anderen Seite eine Haltung der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Bereitschaft zur produktiven Kritik.

Notwendigkeit eines verbindlichen Regelkanons:

 

Die Entwicklung und der Erwerb von ‚Sozialkompetenz’ und, in sie eingebettet, von spezifischen ‚Arbeitskompetenzen’ bedarf zur Unterstützung der Verpflichtung auf eine Reihe von Regeln. Regeln bedeuten nicht nur diese Verpflichtung, sondern auch Festigung und Sicherheit in der Selbstorientierung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. So ist der folgende Regelkanon als ein ‚haltender Rahmen’ zu verstehen, der, weil er für alle gilt, Verlässlichkeit bietet. – Die folgenden Regeln beziehen sich auf den konkreten Schulalltag. Man könnte sie in der Summe eine ‚Geschäftsordnung’ nennen. Die Regeln werden jeweils begründet. Sie gelten, wenn im Schüler-Lehrer-Gremium und in der Stufenkonferenz über sie Einvernehmen erzielt worden ist. Und sie gelten solange, bis dieses Gremium Änderungen empfohlen und die Stufenkonferenz zu diesen Beschlüsse gefasst hat.

 

Weiter zur Geschäftsordnung der gymnasialen Oberstufe

Soziales Lernen (pdf-Datei)