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Regeln und Bestimmungen für Anbieter |
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Kunden und Students'Help selbst:
Vorbemerkung:
Die nachfolgenden Regeln sind nicht justiziabel. Dafür zu sorgen, dass sie eingehalten werden, ist zunächst Auftrag derer, die organisatorisch (Schüler) oder als Anbieter und Kunden (Schüler) mit Students'Help zu tun haben. Grundlage dafür sind das Leitbild der Schule und der Pädagogische Konsens, auf den sich alle Beteiligten verpflichtet haben. Sollten Fragen in diesem selbstbestimmten Arbeitszusammenhang zwischen Schülern nicht geklärt werden können, ist es Aufgabe der pädagogisch für sie Verantwortlichen für eine Klärung zu sorgen. - Students'Help ist keine Schülerfirma.
Regeln:
- Alle im Vertrag festgestellten Verpflichtungen müssen eingehalten werden.
- Für Terminabsprachen zwischen Anbieter und Kunde gilt das Prinzip der Einvernehmlichkeit.
- Verabredete Termine haben den Stellenwert von Verpflichtungen. Sie müssen eingehalten werden.
- Für Anbieter und Kunden gilt im Falle von Verhinderung die sofortige Pflicht, einander zu informieren.
Gründe für eine Verhinderung müssen unabweisbar sein.
- Wegen solcher Verhinderungen nicht erteilter Nachhilfeunterricht muss in einvernehmlicher Terminabsprache mit dem Kunden nachgeholt werden.
- Für nicht erteilten Unterricht gibt es kein Entgelt.
- Eine Stunde Nachhilfeunterricht beträgt 45 Min., bei 2 Schülern/Std.: 60 Min. . Diese Unterrichtszeit muss eingehalten werden.
- Anbieter und Kunde regeln die Bezahlung des Nachhilfeunterrichts selbstständig. Der Kunde klärt das mit seinen Eltern. Empfohlen wird ein klarer Bezahlrhythmus.
- Anbieter verpflichten sich, sich auf ihre Unterrichte vorzubereiten.
Von Students'Help gesetzte Bestimmungen:
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Verträge über Nachhilfeunterricht haben für Anbieter und Kunden gleichermaßen eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Eine vorzeitige Kündigung ist nur einvernehmlich möglich und muss von beiden Vertragspartnern unter Angabe von Gründen Students'Help mitgeteilt werden.
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Die Höhe des Entgelts/pro Stunde Nachhilfeunterricht legt das Students'Help -Team einvernehmlich und in Absprache mit der Oberstufenleitung fest. Das Vertragsverhältnis schließt eigenmächtige Festlegungen durch Kunden und/oder Anbieter aus.
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Students'Help verpflichtet sich, Hilfen für eine erfolgreiche Durchführung von Nachhilfeunterrichten zu organisieren. - Dafür hat die Oberstufenleitung ihre Unterstützung schon zugesagt.
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Das Students'Help – Team
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